Berufsunfähigkeits-Versicherungsvergleich
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Sie wollen eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen, sind sich aber unsicher, was das kostet? Sie haben vielleicht schon eine BU-Versicherung und wollen wissen, ob Ihre Prämie noch marktgerecht ist? Oder Sie möchten einfach mal wissen, was passiert, wenn man das Endalter und damit die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung ändert? Dann sind Sie hier richtig: Mit dem Berufsunfähigkeit-Tarifrechner können Sie selber in wenigen Minuten Ihre individuelle Prämie bestimmen!
Auch, wenn es einfach aussieht - die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist ein komplexes Produkt, dessen vielfältige Facetten und Bedingungen nicht in einem einfachen Vergleichsrechner komplett zu erfassen sind. Nutzen Sie daher den Berufsunfähigkeit-Tarifrechner gerne, um ein Gefühl dafür zu bekommen, was eine Berufsunfähigkeits-Versicherung für Sie kosten kann. Vor einem Abschluss empfehle ich aber unbedingt ein Beratungs-Gespräch - als Online-Beratung an Ihrem Bildschirm oder auch persönlich bei Ihnen zuhause.
Sie haben ein Anrecht auf diese Beratung, denn mit Ihrer Versicherungsprämie bezahlen Sie auch für die Beratung vor dem Abschluss - daher kommen keinerlei zusätzliche Kosten auf Sie zu, garantiert! Die Abschlusskosten, die die Versicherung in Ihre Zahlprämie einkalkuliert, beinhaltet die Provision, die ein Makler, ein Vertreter oder auch ein Bankmitarbeiter für die Vermittlung erhält. Sie haben also die Wahl - reine Vermittlung durch den Vertreter bzw. den gebundenen Bankmitarbeiter oder eine fachkundige Beratung aus einem Pool mehrerer Versicherungen durch einen Makler, der Ihnen die Vor- und die Nachteile eines jeden Tarifes aufzeigt.
Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.
Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente.